Bundesdatenschutzbeauftragter ordnet die Einstellung der Facebook-Fanpage der Bundesregierung an.
von Gina Paula Thomae, Consultant Datenschutzmanagement, LEXDATA Consulting GmbH
Das Bundespresseamt (BPA) hat vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber (SPD), die Anweisung erhalten, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen.
Der Grund für die Anweisung ist die mangelnde Datenschutzkonformität des Betriebs der Fanpage auf Facebook. Der Bundesbeauftragte sieht es als unzumutbar an, dass private Konzerne wie Facebook Nutzungsdaten erheben, wenn Bürger auf Informationen der Bundesregierung zugreifen. Er betrachtet die Bundesregierung als gemeinsamen Verantwortlichen mit Facebook und sieht die Verarbeitung von Nutzerdaten auf der Fanpage als datenschutzrechtlich bedenklich an.
Das BPA hält die Nutzung der Fanpage jedoch für einen wichtigen Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit und plant, gegen den Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten Klage einzureichen.
Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht in Köln entscheiden wird. Derzeit haben Behörden das Recht, soziale Medienplattformen wie Facebook zu nutzen, um mit Bürgern zu kommunizieren. Es ist jedoch möglich, dass sich dies in Zukunft ändern wird, insbesondere angesichts der jüngsten Datenschutzverletzungen von Facebook.
Wir werden Sie über weitere Entwicklungen in diesem Fall auf dem Laufenden halten.
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