Nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO wird der Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens benannt.
Um ein einheitliches Niveau im Hinblick auf das zu vermittelnde Fachwissen zu etablieren, hat das Datenschutzinstitut NRW ein entsprechendes Curriculum erarbeitet. Unsere Lerninhalte stellen sicher, dass unsere Absolventen ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen können.
Damit unsere Absolventen ihr Fachwissen gegenüber Dritten nachweisen können, haben wir diese Veranstaltung als Zertifikatslehrgang ausgelegt.
Vor dem Hintergrund der EU-DSGVO ist es nicht ausreichend, dass Unternehmen die Datenschutzbestimmungen „nur“ einhalten. Die Verantwortung des Unternehmens für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben muss überprüfbar wahrgenommen werden. Dazu wird ein dokumentierter Nachweis der Bewertung und Umsetzung gefordert, dies ist die sog. Rechenschaftspflicht (Accountability) des Verantwortlichen. Ergänzend ist festgelegt, dass Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen haben, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
Mitarbeiter, die die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernehmen und das Fachwissen nachweisen wollen, Fach- und Führungskräfte, die für die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts zuständig sind.
Trotz des trockenen Themas ein kurzweiliges Seminar mit einem ausgesprochen nettem Dozenten.
Vielen Dank!
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