Zertifikats­lehrgang Datenschutz­beauftragter

Weisen Sie Ihre besondere Fachkunde mit einem Zertifikat des Datenschutz­instituts NRW nach

Nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO wird der Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens benannt.

Um ein einheitliches Niveau im Hinblick auf das zu vermittelnde Fachwissen zu etablieren, hat das Datenschutzinstitut NRW ein entsprechendes Curriculum erarbeitet. Unsere Lerninhalte stellen sicher, dass unsere Absolventen ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen können.

Damit unsere Absolventen ihr Fachwissen gegenüber Dritten nachweisen können, haben wir diese Veranstaltung als Zertifikatslehrgang ausgelegt.

Weisen Sie Ihre besondere Fachkunde durch ein Zertifikat des Datenschutzinstituts NRW nach.

Inhalte

Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz

  • EU-DSGVO und BDSG (neu)
  • Anwendbarkeit und Öffnungsklauseln
  • Legaldefinitionen
  • Aktuelle Entscheidungen

Rechenschafts­pflicht

Vor dem Hintergrund der EU-DSGVO ist es nicht ausreichend, dass Unternehmen die Datenschutz­bestimmungen „nur“ einhalten. Die Verantwortung des Unternehmens für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben muss überprüfbar wahrgenommen werden. Dazu wird ein dokumentierter Nachweis der Bewertung und Umsetzung gefordert, dies ist die sog. Rechenschafts­pflicht (Accountability) des Verantwortlichen. Ergänzend ist festgelegt, dass Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen haben, um sicherzustellen, dass die Daten­verarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
  • Anforderungen an Einwilligungen
  • Informations- und Auskunftspflichten
  • Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen

Umgang mit personen­bezogenen Daten

  • Personalaktenführung
  • Nutzung von Kundendaten
  • Werbung
  • Löschkonzepte

Datenschutz und Datensicherheit

  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Cloud Computing und Office 365
  • Social Media
  • Private Nutzung von Internet und E-Mai

Aufgaben des Datenschutz­beauftragten

  • Bestellung und Aufgaben
  • Rechte und Pflichten
  • Haftung 

Zielgruppe:

Mitarbeiter, die die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernehmen und das Fachwissen nachweisen wollen, Fach- und Führungskräfte, die für die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts zuständig sind.

Trotz des trockenen Themas ein kurzweiliges Seminar mit einem ausgesprochen nettem Dozenten.

Vielen Dank!

 

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